KlimaHaus-Energieausweis: wann er beim Verkauf gebraucht wird
Südtirol hat ein eigenes System, KlimaHaus, und strengere Regeln als der nationale Rahmen. Es ist eines jener Dokumente, die man besser bereithält, noch bevor fotografiert wird.
Wann er verpflichtend ist
Bei Verkauf und Vermietung. In Südtirol ist der Energieausweis dem Vertrag beizulegen: Fehlt er, kann der Vertrag für nichtig erklärt werden, und es sind Verwaltungsstrafen vorgesehen. Das ist keine Formsache, die man später nachreicht.
Ausgenommen sind Übertragungen durch Schenkung und Erbschaft: Dort ist der Ausweis dem Rechtsakt nicht beizulegen — für das Gebäude ist er dennoch zu erstellen.
Wer ihn ausstellt und wie lange er gilt
Erstellt wird er von einer befugten Fachperson — Architekt, Ingenieur, Geometer oder Techniker — die ihn an die KlimaHaus Agentur übermittelt, die Einrichtung des Landes, die das System führt und den Ausweis ausstellt. Er gilt zehn Jahre und verfällt früher, wenn am Gebäude Eingriffe erfolgen, die sein energetisches Verhalten verändern.
Je nach Gebäude gibt es unterschiedliche Wege: ein vereinfachtes Verfahren für alte Gebäude mit hohem Verbrauch, eines für einzelne Einheiten und die volle KlimaHaus-Zertifizierung für Neubauten und für Eingriffe mit Förderungen. Die Kosten unterscheiden sich entsprechend und beziffert die Fachperson.
Warum man ihn vorher braucht, nicht nachher
Weil die Energieklasse ins Inserat gehört und ein Inserat ohne Klasse aussieht, als verberge es etwas. Weil die Bank des Käufers sie in der Prüfung verlangt. Und weil die Fachperson, die den Ausweis erstellt, die Immobilie sieht: Gibt es kleine Eingriffe, die die Klasse verbessern, ist jetzt der Moment, es zu erfahren — nicht drei Monate später.
Was die Fachperson braucht
Bevor man jemanden anruft, lohnt die Prüfung, ob bereits ein Ausweis besteht: Ausgestellt wird er von der KlimaHaus Agentur, die das Archiv führt, und bei in den letzten Jahren errichteten oder sanierten Gebäuden gibt es ihn sehr oft. Ist er vorhanden und gültig, wird er nicht neu erstellt.
Muss er erstellt werden, verlangt die Fachperson die Grundrisse, die Daten der Heiz- und Warmwasseranlage, das Baujahr und die Unterlagen bereits erfolgter Eingriffe — Wärmedämmung, Fenster, Dach, Kessel. Wer das bereithält, verkürzt die Fristen und kommt mit einer einzigen Besichtigung aus. Im Kondominium mit Zentralheizung braucht es zusätzlich die Daten der Hausverwaltung.
Kurz gefasst
- Er ist dem Kauf- und dem Mietvertrag beizulegen
- Ohne ihn kann der Vertrag für nichtig erklärt werden; Strafen sind vorgesehen
- Schenkung und Erbschaft: keine Beilage, der Ausweis ist dennoch zu erstellen
- Erstellt von einer befugten Fachperson, ausgestellt von der KlimaHaus Agentur
- Gültigkeit zehn Jahre, außer bei verändernden Eingriffen
- Die Energieklasse gehört ins Inserat
Was uns am häufigsten gefragt wird
Ich habe einen Ausweis von vor zehn Jahren: gilt er noch?
Zehn Jahre sind die Höchstdauer, er ist also höchstwahrscheinlich abgelaufen oder läuft bald ab. Und er verfällt ohnehin früher, wenn inzwischen Fenster getauscht, das Dach saniert oder der Kessel gewechselt wurde. Vor der Veröffentlichung von einer Fachperson prüfen lassen.
Kostet eine schlechte Energieklasse den Verkauf?
Nein, aber sie ändert den Käufer und die Preislogik. Ein Teil des Marktes — vor allem wer finanziert und auf die Betriebskosten schaut — zieht die schlechte Klasse im Angebot ab. Sie offen zu nennen und zu erklären, welche Eingriffe möglich sind, wirkt besser, als sie zu verschweigen und sie in der Prüfung auftauchen zu sehen.
Amtliche Quellen
Hinweis
Dieser Leitfaden ist allgemeine Information eines Immobilienunternehmens und ersetzt weder die Auskunft eines Notars oder Steuerberaters noch die des zuständigen Technikers. Die genannten Bestimmungen sind jene, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gelten.
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