Leitfaden für Verkäufer

Vermittlungsauftrag und Provision: was unterschrieben wird

Ein kurzer Vertrag, der viel entscheidet. Es lohnt sich, ihn in Ruhe zu lesen und zu wissen, welche Fragen man vor der Unterschrift stellt — auch uns.

Was der Auftrag ist

Es ist der schriftliche Auftrag, mit dem Sie einer Agentur den Verkauf Ihrer Immobilie anvertrauen. Er muss mindestens die Immobilie, den geforderten Preis, die Laufzeit, die Höhe der Provision und den Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nennen. Die Vermittlungstätigkeit setzt in Italien die Eintragung im Handelsregister bei der Handelskammer voraus: danach zu fragen ist legitim und üblich.

Exklusivität ja oder nein

Mit Exklusivität bearbeitet eine einzige Agentur die Immobilie für den vereinbarten Zeitraum. Der Vorteil liegt nicht nur bei der Agentur: Eine Immobilie, die vier Agenturen mit vier Preisen und vier Fotoserien inserieren, sagt dem Markt, dass sie niemand führt — und die erste Folge ist, dass Käufer auf die Senkung warten.

Der richtige Verhandlungspunkt ist nicht der Verzicht auf Exklusivität, sondern die Begrenzung der Laufzeit und, im Gegenzug, überprüfbare Verpflichtungen: was getan wird, wo veröffentlicht wird, wie oft Sie einen Bericht über Besichtigungen und Rückmeldungen erhalten.

Laufzeit und stillschweigende Verlängerung

Achten Sie auf zwei Zeilen: wie lange der Auftrag läuft und was bei Ablauf geschieht. Eine stillschweigende Verlängerung, die sich ohne einfach auszuübende Kündigung selbst fortsetzt, sorgt für die meisten Diskussionen. Eine angemessene Laufzeit mit schriftlicher Verlängerungsmöglichkeit ist für beide gesünder.

Wann die Provision fällig wird

In der Regel mit Abschluss des Geschäfts — also mit Annahme des Angebots und Bindung der Parteien — und nicht mit dem Kaufvertrag. Das überrascht am häufigsten, weil zwischen beiden Momenten Wochen oder Monate liegen. Manche Aufträge sehen eine spätere Zahlungsfrist vor: Wenn Sie das wollen, gehört es in den Text.

Ebenso zu prüfen ist, was die Provision umfasst. Professionelle Fotos, Übersetzung des Inserats ins Deutsche, Veröffentlichung auf den Portalen, Besichtigungen, Sammlung und Prüfung der Unterlagen, Begleitung bis zur Verbücherung: Ist es inbegriffen, sagt man es; ist es das nicht, weiß man es vorher.

Kurz gefasst

  • Der Auftrag muss schriftlich sein und Preis, Laufzeit und Provision nennen
  • Die Agentur muss im Handelsregister eingetragen sein
  • Exklusivität: die Laufzeit verhandeln, nicht das Prinzip
  • Vorsicht bei stillschweigender Verlängerung ohne einfache Kündigung
  • Die Provision wird in der Regel mit Annahme des Angebots fällig
  • Sich schriftlich auflisten lassen, was sie umfasst

Was uns am häufigsten gefragt wird

Kann ich mehrere Agenturen beauftragen?

Ja, wenn Sie keine Exklusivität unterschrieben haben. Zu bedenken ist aber die Marktwirkung: Dieselbe Immobilie, mehrfach und oft zu verschiedenen Preisen sichtbar, wird als unverkäuflich gelesen. Wenn Sie diesen Weg gehen, bestehen Sie zumindest auf überall identischem Preis und identischen Fotos.

Muss ich zahlen, wenn ich den Käufer selbst finde?

Das hängt vom Text des Auftrags ab: Manche Exklusivverträge sehen die Provision auch in diesem Fall vor, andere nicht. Es ist eine jener zwei, drei Klauseln, bei denen sich genaues Lesen lohnt — und über die man vor der Unterschrift sprechen kann.

Muss ich für die Bewertung einen Auftrag unterschreiben?

Bei uns nicht. Die Bewertung ist kostenlos, schriftlich und vom Auftrag getrennt: Sie können sie erhalten, lesen und sich für nichts entscheiden. Eine Agentur, die die Bewertung an die Unterschrift bindet, verkauft die Unterschrift, nicht die Bewertung.

Hinweis

Dieser Leitfaden ist allgemeine Information eines Immobilienunternehmens und ersetzt weder die Auskunft eines Notars oder Steuerberaters noch die des zuständigen Technikers. Die genannten Bestimmungen sind jene, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gelten.

Möchten Sie wissen, was Ihre Immobilie wert ist?

Die Bewertung ist kostenlos und begründet: Sie erhalten die Zahlen und die Überlegung dahinter — unverbindlich und ohne Vermittlungsauftrag.

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